| Newsletter vom 28. Juni 2022 Aktuelles Nr. 7
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| Liebe Leserin, lieber Leser,
abgerechnet wird zum Schluss. Mit dem InvestitionsBONUS können Sie in der Pandemie zurückgestellte Zukunftsinvestitionen doch noch realisieren. Ihre Auszubildenden lernen im kostenfreien Kurs der Azubi Akademie, wie sie ihr Berichtsheft trotz Lese- oder Rechtschreibschwäche gut zuende führen. Und last but not least haben Sie die Möglichkeit, in einer unserer Veranstaltungen verschiedene E-Fahrzeuge vor Ort zu testen. Lassen Sie sich beraten.
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InvestitionsBONUS für Berliner Unternehmen | Sie mussten während der Corona-Pandemie Zukunftsinvestitionen zurückstellen und wollen diese schnellstmöglich wieder aufnehmen? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm „Berliner InvestitionsBONUS“. |
Es sieht bis zu 30 % Zuschuss für die Investition in Ansiedlungen, Erweiterungen, Transformation oder Diversifizierung vor. Ein Bonus von 5 % kann für besonders nachhaltige Investitionen beantragt werden. Der Berliner InvestitionsBONUS dient als Konjunkturstütze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und Freiberufler*innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Bitte lassen Sie sich vor Antragsstellung von uns beraten. Sie erreichen uns unter: 030 259 03 – 467 oder betriebsberatung@hwk-berlin.de.
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Corona-Schlussabrechnungen | Im Rahmen einer Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen werden die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abgeglichen. Als Ergebnis dieses Abgleichs können sich Nachzahlungen an die Antragstellenden oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben. |
Detaillierte Informationen zu den fälligen Schlussabrechnungen erhalten Sie in den FAQ zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (programmübergreifend). Die Termine für die jeweilige Schlussabrechnung können Sie dem Fristenüberblick zu den Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes entnehmen, den der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) zur Verfügung gestellt hat und als Anlage beigefügt ist.
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| | | | Eintragung im Transparenzregister: Übergangsfristen laufen ab | Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein sogenanntes Vollregister. Meldepflichten gelten nun auch für juristische Personen (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) mit Ausnahme der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Es ist nicht mehr ausreichend, dass sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen Registern wie beispielsweise dem Handels-, Partnerschafts-, oder Unternehmensregister ergeben. Auch Unternehmen, die bisher von einer Meldepflicht befreit waren, müssen jetzt ihre Eintragungspflicht prüfen.
Bislang galten diese zumindest dann als erfüllt, wenn sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister oder Partnerschaftsregister) ergaben, sog. Mitteilungsfiktion. Damit sind nun alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Verantwortlich für die Eintragung sind die Geschäftsführenden der juristischen Personen und der Personengesellschaften. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte können die Eintragung vornehmen, wenn sie hierzu beauftragt werden. Unter www.transparenzregister.de befinden sich alle nötigen Informationen und Dokumente für die Meldung. Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Weitere Informationen zu Fristen und Preisen finden Sie auf der Website der Handwerkskammer.
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Mobil in Berlin - Mobilität neu denken 04.07.2022 um 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr | Lernen Sie neue Möglichkeiten rund um E-Flotten und Lastenfahrräder kennen und probieren Sie verschiedene Fahrzeuge vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände am Wannsee aus. mehr lesen
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Lese- und Schreibwerkstatt für Auszubildende 13.07.2022 um 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr | Azubi Akademie Stress mit dem Lesen und Schreiben in der Ausbildung? Das Schreiben des Berichtsheftes oder des Kundenauftrags wird zur Qual? Dann auf zur Azubi Akademie! In diesem kostenfreien Kurs erhalten junge Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie Unterstützung durch Fachleute. mehr lesen
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Mit Managementsystemen Abläufe optimieren | Risiken im Betrieb minimieren, Chancen nutzen und Kosten möglichst gering halten: Durch die Einführung eines Managementsystems optimieren Sie Abläufe und erstellen Stärken-Schwächen-Profile beispielsweise in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umwelt, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz und Energie. |
Für eine Erstberatung wenden Sie sich bitte an die ZDH-ZERT Geschäftsstelle Berlin bei der Handwerkskammer Berlin, Svend Liebscher, Telefon: 030/25903-357, liebscher@hwk-berlin.de.
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Handwerkskammer Berlin Blücherstr. 68 10961 Berlin
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Die Handwerkskammer Berlin ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch die Präsidentin Carola Zarth und den Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke vertreten.
Die Handwerkskammer Berlin übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Newsletter erwähnt werden.
Wir nehmen den Datenschutz ernst. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
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