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 Sondernewsletter vom 20. Dezember 2022
 
 
 Liebe Leserin, lieber Leser,
die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von fast 300 Milliarden Euro geschnürt. Damit sollen unter anderem die Energiekosten gedämpft und Arbeitsplätze gesichert werden. Dieser Sondernewsletter informiert über die Bedingungen für die Dezemberhilfe für Betriebe.
 
 
   
 

© Maksym Yemelyanov/AdobeStock
 
Dezemberhilfe: Antragsfrist 31.12.2022 beachten!
Zu den Energiehilfen für Betriebe gehört auch die sogenannte Dezemberhilfe: Verbraucher mit registrierter Leistungsmessung (RLM) müssen die Zahlung bis zum 31. Dezember 2022 bei ihrem Erdgaslieferanten in Textform beantragen.
Sie haben Anspruch auf eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember 2022, wenn der Verbrauch weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr beträgt. Das bezogene Erdgas darf dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden. Für Betriebe mit Standardlastprofil – das sind mehr als 90 Prozent der Handwerksbetriebe – besteht hingegen aktuell kein Handlungsbedarf. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Martin Peters, Umweltberater der Handwerkskammer Berlin: peters@hwk-berlin.de. Alle Informationen zur Energiehilfe

 
 
 
 
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