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  Handwerkskammer Berlin 
   
 
   
 
  
 
 Sonderinformation vom 20.4.2021
 
 
 Liebe Leserin, lieber Leser,
seit dem 17. April ist die geänderte Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 9. Mai 2021. Nach öffentlicher Kritik der Handwerkskammer Berlin bezüglich der ursprünglich geplanten Teststrategie des Berliner Senats wurden nun in mehreren Bereichen für Betriebe sinnvollere und umsetzbare Lösungen gefunden. Wir informieren Sie in diesem Newsletter über alle Bedingungen zur Testpflicht und zu Möglichkeiten von förderfähigen Fixkosten.
 
 
   
 

© weyo/Adobe Stock
 
Testangebote vom Betrieb für Beschäftigte
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Arbeit mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz verrichten, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren. Dies kann ein Test zur Selbstanwendung sein. Eine sogenannte Bürgertestung in einem Testzentrum zählt nicht dazu.

 
 
   
   
   
   
 
Testpflicht für Beschäftigte
Nur diejenigen Beschäftigten, die körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Dritten haben, sind verpflichtet, die Testung unter Aufsicht vorzunehmen. Auf Wunsch müssen Arbeitgeber*innen eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen (nur bei Test unter Aufsicht). Betriebsinhaber/-innen müssen für die Beaufsichtigung eines Selbsttests sowie die Bescheinigung des Ergebnisses eine Person beauftragen, sofern sie es nicht selbst übernehmen. Eine Schulungspflicht dafür besteht nicht. Testergebnisse von Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. https://www.hwk-berlin.de/corona#Testpflicht

 
 
   
   
   
   
 

© Stockfotos-M6/Adobe Stock
 
Förderfähige Fixkosten
Fixkosten für Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken, sind im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig.

 
 
   
   
   
   
 

© Boocys/Adobe Stock
 
Regelungen für Verkaufsstellen
Die Regel, nach der im Einzelhandel nur eine Person pro 40 Quadratmeter Einlass in nicht privilegierte Verkaufsstellen erhält, ist aufgrund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin gestrichen worden. Nichtprivilegierte Verkaufsstellen dürfen nur von Kundinnen und Kunden aufgesucht werden, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Eine Liste der im Unterschied hierzu privilegierten Verkaufsstellen finden Sie hier:

 
 
   
   
   
   
 

© Zerbor/Adobe Stock
 
Mitgliedsbeiträge sind förderfähig
Feste betriebliche Ausgaben, wie Mitgliedsbeiträge – zu denen auch Kammerbeiträge gehören – sind im Rahmen der Überbrückungshilfe III als Fixkosten vollständig förderfähig. Sprechen Sie hierzu bei Bedarf einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte) an, der Sie auch bei der Antragstellung unterstützt.

 
 
   
   
   
   
 

© Graggo
 
TSE-Pflicht und Kassenprüfung
Seit dem 1. April 2021 muss jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitsausstattung (TSE), die Manipulation verhindert, ausgestattet sein. Fehlt diese, können die Finanzämter Bußgelder verhängen. Des Weiteren können Diskussionen mit dem Finanzamt in einer kommenden Betriebsprüfung vermieden werden, wenn eine sogenannte Corona-Dokumentation schwankende Einnahmen belegt. Diese und weitere Tipps erhalten Sie bei unserem nächsten kostenlosen Online-Forum mit Steuerexperten am 27. April, 14 bis 15:30 Uhr. Hier geht’s zur Anmeldung.

 
 
   
   
   
   
 

© dusanpetkovic/iStock
 
Selbst ist die Frau II: So bringen Sie Ihren Betrieb auf das digitale Gleis
Für Frauen, die in kleinen Handwerksbetrieben „den Laden zusammenhalten“, ist es oft eine Herausforderung, den richtigen Weg für Digitalisierungsprojekte zu finden. In der Online-Reihe „Selbst ist die Frau“ geben wir Raum für Erfahrungsaustausch und neue Erkenntnisse. Am 27. April 2021, 18 bis 19:30 Uhr, geht es um die richtige Reihenfolge und geeignete Werkzeuge. Informationen und Anmeldung

 
 
   
   
   
   
 

© Google Zukunftswerkstatt
 
Google Zukunftswerkstatt – Online-Forum Suchmaschinenoptimierung
Im Zuge einer Veranstaltungsreihe mit der Google Zukunftswerkstatt lernen Sie in diesem Online-Forum am 29. April 2021 um 9:30 Uhr, wie Sie Ihre Website optimieren und Ihr Unternehmen in der Suchmaschine nach oben schieben.
Informationen und Anmeldung
Wussten Sie, dass Google z.B. seit März 2021 alle Websites abstraft, wenn diese nicht mit Mobilgeräten kompatibel sind?

 
 
 
 
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