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  Handwerkskammer Berlin 
   
 
   
 
  
 
 Newsletter vom 12. Mai 2021
Aktuelles Nr. 6

 
 
 Liebe Leserin, lieber Leser,
für bereits genehmigte Anträge auf Überbrückungshilfe III ist es nun möglich, einen nachträglichen Änderungsantrag auf eine begründete Erhöhung des Förderbetrags zu stellen. Hierbei kann auch eine Förderung u.a. des Kammerbeitrags geltend gemacht werden. Was zu beachten ist, lesen Sie in diesem Newsletter.
 
 
   
 

© Halfpoint/AdobeStock
 
Impfpriorisierung: Nachweis für Soloselbstständige
Seit dem 3. Mai 2021 gehören Handwerker*innen, die Leistungen gemäß der KRITIS-Liste anbieten, zur dritten Gruppe mit erhöhter Priorität gemäß §4 der Coronavirus-Impfverordnung.
Den Nachweis der Priorisierung können Sie durch Vorlage der Handwerks- bzw. Gewerbekarte sowie der Steuernummer erbringen. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Leistungsangebot in der KRITIS-Liste zu finden ist. Detaillierte Informationen und weiterführende Links finden Sie unter www.hwk-berlin.de.

 
 
   
   
   
   
 
Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge jetzt möglich
Wurde Ihr Erstantrag auf Überbrückungshilfe III bereits bewilligt bzw. teilbewilligt? Dann können Sie, wenn Sie nicht bereits für alle acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) eine Förderung beantragt haben, nun einen nachträglichen Änderungsantrag auf eine begründete Erhöhung des Förderbetrags stellen. Auch Kammerbeiträge können als Fixkosten geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierzu bei Bedarf einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte) an, der Sie auch bei der Antragstellung unterstützt. Eine Anleitung findet sich hier.

 
 
   
   
   
   
 

© Solstock_iStock
 
Besondere Hinweise für Friseur- und Kosmetikbetriebe
Für körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen und therapeutischen Zwecken dienen (z.B. medizinische Fußpflege, Aknebehandlung im Gesicht), entfällt die Testpflicht für die Kundschaft.
Achtung: Ausführende Betriebe müssen bei Kontrollen glaubhaft machen, dass es sich um ebendiese Arten der Behandlung handelt, die also primär auf die Gesundheit ausgerichtet ist. Detaillierte Informationen haben wir für Sie auf unserer Webseite zusammengestellt.

 
 
   
   
   
   
 

© Colorbox
 
Berufsanerkennung ausländischer Abschlüsse
Sie suchen Fachkräfte und möchten ausländische Bewerber*innen einstellen? In einem Online-Seminar am 27. Mai 2021, von 17 bis 18 Uhr erfahren Sie, wie Sie ausländische Fachkräfte für Ihren Betrieb gewinnen können.
Mitarbeiterinnen der Handwerkskammer Berlin beantworten Fragen wie zum Beispiel: Welche Dokumente sind für die Anerkennung notwendig? Welche Kosten sind mit dem Verfahren verbunden? Was tun, wenn eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt wird? Fragen im Vorfeld beantwortet Dilek Intepe, Betriebslotsin im Projekt Unternehmen Berufsanerkennung, Tel.: +49 30 25903-376, intepe@hwk-berlin.de. Bitte melden Sie sich bis zum 27.05.2021 zur Veranstaltung an.

 
 
 
 
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E-Mail: info@hwk-berlin.de
 
 
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